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   VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 S 13.1630   

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https://dejure.org/2013,22419
VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 S 13.1630 (https://dejure.org/2013,22419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.08.2013 - 3 S 13.1630 (https://dejure.org/2013,22419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. August 2013 - 3 S 13.1630 (https://dejure.org/2013,22419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzungsbeschluss; Antrag auf Aussetzung des Verfahrens; Antrag auf Fristverlängerung; Prozesskostenhilfeantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 19.01.2009 - 5 So 212/08

    Vertretungszwang bei Beschwerde gegen den auf einen Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 S 13.1630
    Die nach § 11 Abs. 3 Satz 2 RVG i.V.m. §§ 164, 165, 151, 146 VwGO statthafte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 1. Juli 2013 war als unbegründet zurückzuweisen, so dass offen bleiben kann, ob sie wirksam durch den Kläger eingelegt werden konnte (so VGH Kassel v. 7.3.2011 - 6 E 426/11 - juris) oder ob nur durch einen Prozessbevollmächtigten (so OVG Hamburg v. 19.1.2009 - 5 So 212/08 - juris).
  • VGH Hessen, 07.03.2011 - 6 E 426/11

    Vertretungszwang beim Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 S 13.1630
    Die nach § 11 Abs. 3 Satz 2 RVG i.V.m. §§ 164, 165, 151, 146 VwGO statthafte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 1. Juli 2013 war als unbegründet zurückzuweisen, so dass offen bleiben kann, ob sie wirksam durch den Kläger eingelegt werden konnte (so VGH Kassel v. 7.3.2011 - 6 E 426/11 - juris) oder ob nur durch einen Prozessbevollmächtigten (so OVG Hamburg v. 19.1.2009 - 5 So 212/08 - juris).
  • BFH, 20.07.1994 - I B 200/93

    Aussetzung des Verfahrens im Sinne einer fehlerhaften Ermessensentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 S 13.1630
    Zudem ist § 247 ZPO nicht anwendbar, wenn der Beteiligte aus in seiner Person liegenden Gründen an der Ausübung seiner prozessualen Rechte gehindert ist (BFH v. 20.7.1994 - I B 200/93 - juris Rn. 25).
  • OLG München, 09.04.2020 - 19 U 2358/19

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Erkrankung, Berufung, Grundschuld, Frist,

    Schon der Schriftsatz der Klägerin vom 02.04.2020 zeigt, dass sie durch die Quarantäne des Geschäftsführers der Komplementärin - so sie denn nach über zwei Wochen überhaupt noch besteht - nicht von dem Verkehr mit dem Prozeßgericht abgeschnitten und in der Ausübung ihrer prozessualen Rechte behindert ist (vgl. BFH, Beschluss vom 20. Juli 1994 - I B 200/93 -, Rn. 25, juris; BayVGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 3 S 13.1630 -, Rn. 2, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2016 - 3 K 97.16

    Vergütungsfestsetzung bei Verfahrenstrennung

    Es kann offen bleiben, ob die Beschwerde innerhalb der Frist des § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO durch einen in § 67 Abs. 4 VwGO genannten Verfahrensbevollmächtigten hätte erhoben werden müssen und bereits aus diesem Grund unzulässig ist (den Vertretungszwang bejahend OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 5 So 212/08 - juris Rn. 2 f.; N. Schneider, in: Schneider/Wolf, Anwaltskommentar, 7. Auflage, RVG § 11 Rn. 294; verneinend OVG Münster, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 8 E 567/09 - juris Rn. 3 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 E 426/11 - juris Rn. 3; offen gelassen VGH München, Beschluss vom 20. August 2013 - 3 S 13.1630 - juris Rn. 4).
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